Dachbodendämmung
(EnEV)

Energieersparnis für Ihren Geldbeutel!
Nach "Goldt"-Art!
Am 1. Oktober 2009 trat die verbesserte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Damit wurden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Ist die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nicht gedämmt, geht viel teure Wärme dort einfach verloren und schlägt sich auf die Heizkostenrechnung der Bewohner nieder. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine der effektivsten Dämm-Maßnahmen überhaupt! Die Investition macht sich schnell bezahlt. Deshalb ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eine Nachrüstpflicht vorgesehen, die bei vielen Hausbesitzern inzwischen wieder in Vergessenheit geraten ist: Der Gesetzgeber schreibt hier bei Eigentümerwechsel eine Dämmung der obersten Geschossdecke bis Ende 2011 vor. Sie lohnt sich auch für Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, sofern sie das Eigentum vor dem 01.02.2002 gekauft haben, die laut EnEV nicht in der Pflicht sind. Denn auch deren ungedämmte Dachböden verschwenden die Heizenergie der oberen Mieter! Wer nach Februar 2002 sein Eigentum erworben hat, hat insgesamt 2 Jahre Zeit für die Dachbodendämmung. Nach der Sanierungsmaßnahme muss die oberste Geschossdecke laut EnEV 2009 einen Wärmedämmwert (U-Wert) von 0,24 W / (m²K) erreichen. Moderne Dämmstoffe lösen diese Vorgabe problemlos. Alternativ kommt auch eine Dämmung des vorher ungedämmten Daches in Frage, um der Dämmpflicht nachzukommen. Das ist vor allem dann interessant, wenn ohnehin der Ausbau des Dachbodens geplant ist. Unsere Energieberater und Fachkräfte helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Dämmstoffs. Weitere Informationen und Tipps zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zum Energiesparen geben Ihnen unsere geschulten Fachkräfte gerne vor Ort. Rufen Sie uns an und überzeugen sich selbst!
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